Schulreglement OS Goubing 26–27

1.1 Allgemeines:    
  • Eine Schule soll:
  • ihren Schülern ein Umfeld bieten, welches der Arbeit und der Entwicklung förderlich ist
  • Möglichkeiten für die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen bieten
  • Das vorliegende, vom Schulrat ausgearbeitete Dokument legt ein Mindestmass an unverzichtbaren Regeln fest. Sich daran zu halten, bedeutet:
  • andere zu respektieren.
  • sich selbst die besten Chancen auf Erfolg in einer gesunden und freundlichen Atmosphäre zu geben.
  • entspannt zu sein.
  • dass wir uns im Schulhaus und auf dem Pausenplatz freundlich und rücksichtsvoll begegnen.
  • Wir lösen Konflikte gewaltfrei, sind ehrlich und täuschen bei Vorfällen keine falschen Tatsachen vor.
  • Wir beachten auf dem Schulweg die Anstandsregeln gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern und Passanten.
  • Im Schulbus halten wir uns an die Weisungen des Chauffeurs.
1.2 Absenzen im Unterricht, Mensa und im beaufsichtigen Studium
  • Absenzen müssen von den Erziehungsberechtigten über die Schoolinked*-App gemeldet werden. Die Erklärungen dazu finden Sie auf dieser Homepage.
  • Die Abmeldung muss vor Unterrichtsbeginn erfolgen:
    vor 07.50 Uhr am Vormittag / 13.35 Uhr am Nachmittag.
  • Die Krankheitsabsenz läuft Tag für Tag weiter, solange Sie diese nicht beenden, indem Sie auf die Krankheitsabsenz in Schoolinked klicken und „Der Schüler ist zurück“ auswählen.
  • Die Schulleitung der OS kann ein ärztliches Zeugnis verlangen, wenn die Absenz länger als drei Tage dauert oder bei wiederholten Absenzen.
1.3 Urlaubsgesuche (siehe Formular Urlaubsgesuch)
  • Individueller Urlaub kann aus berechtigten Gründen bewilligt werden:
  • durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages;
  • durch die Schulleitung für bis zu neun Halbtagen effektiven Unterrichts;
  • durch den Schulinspektor ab zehn Halbtagen bis zu einem Schuljahr;
  • durch das Departement bei einer Dauer von mehr als einem Schuljahr.
  • Die Eltern übermitteln ihr Gesuch innerhalb einer angemessenen Frist an die Schulleitung der OS.
1.4 Jokertage (siehe Formular Urlaubsgesuch)
  • Pro Schuljahr können zwei Jokertage gewährt werden.
  • Ein schriftliches Gesuch ist grundsätzlich einen Monat im Voraus bei der Schulleitung der OS einzureichen.
  • Jokertage können weder in der ersten noch in der letzten Schulwoche sowie an den Tagen der kantonalen Prüfungen (11OS) bezogen werden.
  • Bei vorgängigen unentschuldigten Absenzen kann ein Gesuch abgelehnt werden.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für die von ihnen beantragten Urlaube und stellen sicher, dass der verpasste Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachgearbeitet wird.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für die von ihnen beantragten Urlaube und stellen sicher, dass der verpasste Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachgearbeitet wird.
1.5 Sportdispensen
  • Dispensen, welche länger als 1 Lektion / 1 Doppellektion dauern, werden nur mit einem ärztlichen Zeugnis bewilligt. Bitte wenden Sie sich an die Sportlehrperson.
1.6 Sauberkeit und Ordnung
  • Es ist die Sache jeder einzelnen Person auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  • Das persönliche Schulmaterial verstauen wir im Casier und schliessen dieses mit einem Vorhängeschloss ab.
  • In den Schulhausgängen liegt kein Material herum.
  • Turnkleider nehmen wir nach den Sportstunden wieder nach Hause mit.
  • Gemäss Zimmerplan stellen wir die Stühle auf die Pulte.
1.7 Schulmaterial
  • Das Schulmaterial wird leihweise zur Verfügung gestellt.
  • Hefte und Bücher werden eingefasst und alle Bücher mit der offiziellen Etikette mit Namen und Klasse der Schülerin / des Schülers versehen.
  • Die Kosten für Verluste oder Beschädigungen werden von mir bzw. meinen Eltern bezahlt.
1.8 Schäden und Diebstahl
  • Wir behandeln das Mobiliar und Material mit der nötigen Sorgfalt.
  • Wenn ich einen Schaden verursache, melde ich diesen der zuständigen Lehrperson oder der Klassenlehrperson.
  • Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Diebstähle von persönlichen Gegenständen übernehmen.
  • Es wird empfohlen, keine Wertsachen in den Garderoben oder Umkleidekabinen zu lassen.
1.9 Velo, Mofa, Trottinette und Skateboard
  • Wir parkieren die Fahrräder, Mofas… auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen (siehe Plan unten).
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl der obengenannten Transportmittel.
1.10 ICT Nutzung
  • Es ist verboten, Dokumente abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten, welche Folgendes beinhalten: die Würde der Person verletzen, pornografischen Charakter haben, zu Hass und Gewalt aufrufen, rassistisch sind oder eine Verherrlichung von Verbrechen oder Gewalt darstellen.
  • Chatten, das Abrufen von E-Mails und die Nutzung sozialer Netzwerke sind untersagt.
1.11 Im Reglement nicht vorgesehene Fälle
  • Im vorliegenden Reglement kann nicht jeder Fall vorhergesehen werden. Falls nötig werden die Lehrpersonen und die Schulleitung Massnahmen ergreifen, um den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten.
  • Falls nötig werden die Schülerinnen und Schüler über zusätzliche Richtlinien informiert.
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2 Verhalten, Ordnung und Disziplin

2.1 Verhalten
  • Die Klasse ist ein privilegierter Ort, an dem jede und jeder arbeiten, sich ausdrücken, sich wohl und sicher fühlen kann.
  • Um ein für das Lernen ein optimales Klima zu schaffen, halten sich die Schülerinnen und Schüler an folgende Grundlagen:
  • die Schule ist ein Ort der Arbeit,
  • jeder hält sich an die Regeln,
  • jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht zu lernen,
  • die Lehrerin/der Lehrer hat die Pflicht und das Recht zu unterrichten.
  • Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich korrekt und anständig, dies bedeutet, andere zu respektieren (grüssen, die Tür aufhalten, den Weg freimachen), die Einhaltung aller Regeln des Anstands.
2.2 Kleidung und Kaugummi
  • Die Schülerinnen und Schüler kommen in sauberer und angemessener Kleidung in den Unterricht.
  • Trainingsanzüge und bauchfreie Shirts sind im Unterricht nicht erlaubt.
  • Kaugummis und Mützen sind in den Gebäuden verboten.
  • Im Falle einer Nachlässigkeit oder einer Provokation werden Sanktionen verhängt.
2.3 Schulperimeter
  • Das Schulgelände ist auf der Karte unter Punkt 1.7 erkennbar begrenzt (schwarz gestrichelte Linien).
  • Schulwege, die während der Schulzeit zurückgelegt werden (Schwimmbad, Küche Beaulieu, Omnisporthalle, Eisbahn...), gelten als Schulareal.
2.4 Pünktlichkeit, Einlass und Auslass
  • Wir betreten jeweils das Schulgebäude beim ersten Läuten um 7.50 Uhr oder 13.35 Uhr.
  • Beim zweiten Klingeln befinden wir uns im Klassenzimmer, sitzen an den Plätzen und haben das entsprechende Material bereit.
  • Das Betreten und Verlassen der Schule erfolgt in geordneter Weise, ohne Aufregung, Geschrei oder Drängeln.
  • Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.
2.5 Zwischenstunden
  • Während des Stundenwechsels verlassen wir das Schulzimmer nur, wenn wir uns in andere Unterrichtsräume begeben oder auf die Toilette gehen müssen.
  • In dieser Zeit wird das Material vorbereitet, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
2.6 Pause
  • Wir verlassen während der Pause um 9.30 – 9.45 Uhr das Schulgebäude und verweilen nicht in den Gängen und Toiletten.
  • Wir bleiben auf dem Pauseplatz. Der Pauseplatz entspricht dem Dach der Aula und der neuen Turnhalle. Der Platz wird durch die Begrenzungsstangen von der Strasse abgetrennt (siehe Plan unten). Bei Regen darf der Unterstand zwischen den beiden Schulhäusern benutzt werden.
  • Wir werfen die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. PET- Flaschen gehören in den Sammelbehälter beim Haupteingang.
  • Während der Pause vermeiden wir gewalttätige Spiele und Raufen.
  • Wegen des hohen Unfallrisikos ist das Werfen von Schneebällen, Baumzapfen… untersagt.
  • Wir verlassen das Pauseareal nicht ohne explizite Erlaubnis der Pausenaufsichtspersonen.
2.7 Mobiltelefone, elektronische Geräte, Kopfhörer...
  • Die Nutzung dieser persönlichen Geräte ist auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden nicht erlaubt.
  • Alle elektronischen Geräte werden ausgeschaltet und in der Schultasche, im Casier oder im dafür vorgesehen Holzfach im Schulzimmer deponiert.
  • Beim Tragen von Smartwatches muss die Bluetooth-Funktion (Verbindung zu einem Mobiltelefon) ausgeschaltet werden. Während Prüfungen muss die Smartwatch bei der Lehrperson abgegeben werden.
  • Bei Nichteinhaltung dieses Punktes der Schulordnung wird das Gerät konfisziert. Ein Elternteil kann das Gerät nach der Schule bei der Schulleitung abholen. Das Tragen von Smartwatches kann zudem untersagt werden.
  • Gegenstände, die eine Gefahr darstellen können, werden eingezogen und nicht zurückgegeben.
2.8 Tabak, Alkohol, Drogen, Bilder, schädliche Produkte
  • Schülerinnen und Schüler jeden Alters dürfen auf dem Schulgelände nicht rauchen.
  • Alle Varianten von elektronischen Zigaretten sind ebenfalls verboten.
  • Der Besitz, das Inverkehrbringen oder der Gebrauch von Alkohol, Drogen, schädlichen Produkten, von Bildern, die für Minderjährige verboten sind, Waffen, scharfen Instrumenten oder Knallkörpern sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Der Konsum von Drogen oder Alkohol ausserhalb des Schulgeländes, dessen Auswirkungen jedoch bis in die Schule hineinreichen, wird ebenfalls bestraft.

3 Sanktionen

3.1 Grundsätze
  • Jede Lehrperson, welche an der OS unterrichtet, ist befugt, Sanktionen gegen eine Schülerin oder einen Schüler zu verhängen, welche sich einer Nachlässigkeit, einer Disziplinlosigkeit, eines Verhaltensfehlers oder des Ungehorsams schuldig gemacht hat, unabhängig von der besuchten Klasse.
  • Mögliche Sanktionen durch die Lehrpersonen sind:
  • Disziplinargespräch mit dem Schüler / der Schülerin
  • Ermahnung
  • nützliche Ausgleichsarbeiten
  • Nachsitzen unter Aufsicht
  • Streichung von kulturellen oder sportlichen Aktivitäten
  • Die letztgenannten 3 Sanktionen werden den Eltern angekündigt
  • Mögliche Sanktionen durch die Schulleitung:
  • Verwarnung(en),
  • zeitweiliger Ausschluss,
  • Ausschluss aus der OS und Überweisung an eine andere Schule.
3.2 Note null
  • Die Note Null wird für Betrug in Tests erteilt. Darüber hinaus kann eine Disziplinarstrafe verhängt werden.
3.3 Beschwerde und Berufung
  • Eine Beschwerde oder ein Rekurs gegen einen Entscheid eines Lehrers muss an die Direktion der OS gerichtet werden.
  • Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Direktion ist an den Inspektor zu richten.
  • Eventuelle Beschwerden oder Rekurse sind schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung zu tätigen.

4 Beziehungen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern

4.1 Recht auf Anhörung
  • Jede Schülerin und jeder Schüler oder Schülervertreter einer Klasse hat das Recht, ein Gespräch mit einer Lehrperson oder einem Mediator zu verlangen
  • Wenn die Schülerin oder der Schüler oder der Schülervertreter nach einem Gespräch nicht zufrieden ist, kann bei der Klassenlehrperson um ein Gespräch gebeten werden, welche gegebenenfalls den Klassenrat einberuft.
  • Wenn nach diesen beiden Schritten für beide Seiten keine akzeptable Lösung gefunden wird, wendet sich die Schülerin / der Schüler oder der Vertreter an die Schulleitung.
  • Dieser hierarchische Weg wird eingehalten, ausser es sei ein schwerwiegendes oder dringendes Anliegen, welches eine direkte Intervention bei der Schulleitung rechtfertigt.
4.2 Mediator in der Schule
  • Der Mediator ist eine Lehrperson, welche den Jugendlichen zuhört und versucht, ihnen aus einer unglücklichen Situation herauszuhelfen und wenn möglich einige der Probleme zu lösen.
  • Der Mediator:
  • steht Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die Beziehungsprobleme mit Mitschülern und Mitschülerinnen, einer Lehrperson, den Eltern usw. haben
  • hilft den Jugendlichen, ihre Gefühle zu verbalisieren, und versucht, ihnen Mut zu machen und die natürlichen Kanäle der Kommunikation zu nutzen
  • versucht, eine Lösung für das gestellte Problem zu finden
  • leitet die Jugendlichen mit deren Einverständnis eventuell an eine spezialisierte Einrichtung weiter
  • steht auch den Eltern zur Verfügung
  • Der Mediator ist an das Amtsgeheimnis gebunden.
4.3 Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrpersonen
  • Die Eltern kontrollieren die Hausaufgaben und fördern die Arbeit ihres Kindes.
  • Sie überprüfen regelmässig die erzielten Ergebnisse und unterschreiben die Prüfungen.
  • Bei Problemen mit einer Fachlehrperson nehmen die Eltern zunächst Kontakt mit ihr auf.
  • Nötigenfalls wenden sie sich an die Klassenlehrperson, eventuell an den Mediator und anschliessend an die Schulleitung.

Siders, August 2026   
Rolf Burgener                                                                                                      
Direktor OS Siders